Die Steuerberatergebührenverordnung lässt mir erhebliche Spielräume für die Honorargestaltung. Meine Vergütung ist kein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Muss und schon gar kein Geheimnis.
Entscheidend ist Ihr Anspruch an meine Beratungsleistung. Wünschen Sie eine auf das Notwendigste reduzierte Dienstleistung zum machbaren Preis, oder steht die Beratungs- und Betreuungsqualität im Vordergrund. Oftmals ist es genau die gesunde Mischung aus beiden Faktoren.
In jedem Fall sprechen wir über das Honorar vor Ihrer jeweiligen Auftragserteilung und vermeiden so "böse Überraschungen".
Sprechen Sie mich an! Ich erläutere Ihnen in Ruhe und exakt die Gebührenverordnung, meine jeweiligen Wertansätze und den der einzelnen Gebühr zugeordneten Leistungsumfang meinerseits.
Bei bereits feststehenden Streitwerten erstelle ich auf Wunsch ein Festpreisangebot, an das ich mich natürlich gebunden fühle.
Bei Mandaten mit periodisch wiederkehrenden Tätigkeiten vereinbare ich die Vergütung in einem schriftlichen Vertrag.
Wünschen Sie eine unverbindliche Honoraranfrage, dann füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus. Ich erstelle Ihnen dann kurzfristig ein erstes Angebot.

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