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Die Steuerberatergebührenverordnung lässt mir erhebliche
Spielräume für die Honorargestaltung. Meine Vergütung
ist kein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Muss und
schon gar kein Geheimnis.
Entscheidend ist Ihr Anspruch an meine Beratungsleistung. Wünschen
Sie eine auf das Notwendigste reduzierte Dienstleistung zum machbaren
Preis, oder steht die Beratungs- und Betreuungsqualität im
Vordergrund. Oftmals ist es genau die gesunde Mischung aus beiden
Faktoren.
In jedem Fall sprechen wir über das Honorar vor Ihrer
jeweiligen Auftragserteilung und vermeiden so "böse Überraschungen".
Sprechen Sie mich an! Ich erläutere Ihnen in Ruhe und exakt
die Gebührenverordnung, meine jeweiligen Wertansätze
und den der einzelnen Gebühr zugeordneten Leistungsumfang
meinerseits.
Bei bereits feststehenden Streitwerten erstelle ich auf Wunsch
ein Festpreisangebot, an das ich mich natürlich gebunden fühle.
Bei Mandaten mit periodisch wiederkehrenden Tätigkeiten vereinbare
ich die Vergütung in einem schriftlichen Vertrag.
Wünschen Sie eine unverbindliche Honoraranfrage, dann füllen
Sie bitte untenstehendes Formular aus. Ich erstelle Ihnen dann
kurzfristig ein erstes Angebot.
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